Elektroprüfungen nach TRBS 2131-BGV-VDE 0701

Elektroprüfungen nach TRBS 2131-BGV-VDE 0701

Prävention von Betriebs- und Umsatzausfällen

Jedes Jahr verursachen defekte bzw. fehlerhafte elektrische Geräte tausende Brände, die wiederum weitreichende Folgen haben können: Betriebs- und damit Umsatzausfälle, beträchtliche Schäden, die hohe zusätzliche Kosten und Investitionen erfordern – sowie manchmal sogar Menschenleben. Um die Sicherheit von Menschen und Gebäuden zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Prüfungen für elektrische Geräte vorgesehen.

Elektroprüfungen nach TRBS 2131-BGV-VDE 0701

Die notwendigen Elektroprüfungen sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)zusammengefasst. Diese beinhaltet unter anderem die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Die Technische Regel für Betriebssicherheit „Elektrische Gefährdungen“, TRBS 2131, behandelt elektrische Gefährdungen durch elektrischen Schlag und Störlichtbogen. Darin werden mögliche Konsequenzen für Arbeiten dargestellt, insbesondere für Arbeiten unter Spannung oder im Bereich der öffentlichen Stromversorgung. Weitere Regeln werden in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, durch die Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Die Norm DIN VDE 0701 verlangt eine Prüfung von elektrischen Geräten nach Installation, Instandsetzung und Änderung – sowie Wiederholungsprüfungen in regelmäßigen Abständen. Werden die in diesen Normen festgelegten Wartungs- und Prüfungsfristen nicht ordnungsgemäß eingehalten, so kann das im Falle des Falles juristisch sehr heikel werden.

Inhalte der Elektroprüfungen nach TRBS 2131-BGV-VDE 0701

Alle elektrischen Geräte – ob fest installiert oder beweglich – müssen folgende Prüfungen bestehen

  • Sichtprüfung
  • Prüfung des Schutzleiters und Messung des Schutzleiterwiderstandes
  • Messung des Schutzleiterstroms
  • Messung des Berührungsstroms
  • Prüfung der Aufschriften
  • Funktionsprüfung

Gemäß TRBS 1203 dürfen nur sogenannte „befähigte Personen“ die Prüfungs- und Wartungsarbeiten übernehmen, d. h. Personen, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen.

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