Befähigte Person - Prüfung von Leitern und Fahrgerüsten nach DGUV Information 208-016 (BGI 694), DGUV Information 201-011 (BGI 663) sowie BetrSichV

Befähigte Person - Prüfung von Leitern und Fahrgerüsten nach DGUV Information 208-016 (BGI 694), DGUV Information 201-011 (BGI 663) sowie BetrSichV

Leitern und Gerüste sind in vielen Berufen ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Gleichzeitig ist stark unfallgefährdet, wer täglich oder gelegentlich mit ihnen arbeitet. Jährlich etwa 25.000 meldepflichtige Unfälle allein im gewerblichen Bereich sind ein deutliches Indiz für ihr Gefährdungspotenzial. Gemäß Analysen der Unfallversicherer ist zwar in rund 80 Prozent der Fälle ein falscher und unsachgemäßer Umgang die Ursache, doch die restlichen 20 Prozent gehen auf die Benutzung bereits beschädigter Leitern und Gerüste zurück. Aus diesem Grund verlangen die gesetzlichen Unfallversicherungen im Falle eines Unfalls routinemäßig einen Prüfungsnachweis. Erfüllen die Leitern und Gerüste in Ihrem Betrieb die strengen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung?

Regelmäßige Überprüfung ist Pflicht

Sicherheit hat stets Vorrang, weshalb verschiedene Gesetze, Vorschriften und Normen den korrekten Umgang und die regelmäßige Überprüfung von Leitern und Gerüsten vorschreiben. § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) etwa regelt die erforderliche Prüfung von Arbeitsmitteln, wonach eine regelmäßige Sicht- und eine ausführliche jährliche Expertenkontrolle durch zertifizierte Personen mit der erforderlichen Fachkenntnis durchgeführt werden muss.

Sachkundige Person zur Überprüfung von Leitern und Gerüsten

Gemäß den Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV Information 208-016 und 201-011, früher BGI 694 und BGI 663) muss der Arbeitgeber zwecks Unfallprävention dafür Sorge tragen, dass Leitern, Steigleitern, Tritte sowie (Fahr-)Gerüste und entsprechende Sonderkonstruktionen regelmäßig durch eine befähigte Person mit zertifizierten Fachkenntnissen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Ist das nicht der Fall bzw. kann nicht im Falle eines Unfalls durch ein ausführliches Prüfprotokoll nachgewiesen werden, erlischt der Versicherungsschutz. Dies wiederum kann gravierende finanzielle Schäden verursachen.

Unsere Leistungen

Gern übernehmen unsere speziell geschulten, sachkundigen Experten die vom Gesetzgeber geforderten Überprüfungen in Ihrem Betrieb – vor Ort, kompetent, schnell, unkompliziert und gemäß geltender Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüfung beinhaltet

  • Überprüfung von Leitern & Tritten auf ordnungsgemäßen Zustand gemäß der gesetzlichen Vorschriften
  • Überprüfung von Fahrgerüsten auf ordnungsgemäßen Zustand gemäß der gesetzlichen Vorschriften
  • Überprüfung von Steigleitern auf ordnungsgemäßen Zustand gemäß der gesetzlichen Vorschriften

Im Anschluss an die erfolgte Prüfung erhalten Sie einen ausführlichen Dokumentationsbericht, der sämtliche gefundene Beschädigungen auflistet und Ihnen Vorschläge zu ihrer Beseitigung unterbreitet. Dieses Protokoll verbleibt in Ihrem Unternehmen und kann als Beweismittel verwendet werden. Gibt es keine Beanstandungen, dokumentieren wie dies gern mit dem Aufbringen der Prüfplaketten. Gegebenenfalls erstellen wir Ihnen ein Angebot zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten.

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