Rettungsleitern

Rettungsleitern

Perfekt ausgerüstet mit Rettungsleitern


Schnelle Hilfe und einfache Flucht vor Ort durch eine gute Rettungsleiter. Für einen schnellen Ab- und Aufstieg in öffentliche oder private Gebäude, wie private Immobilien und Gewerbe, haben wir die optimale Rettungsleiter für Sie. Jede unserer Leitern ist auf die Anforderungen Ihrer Objekte zugeschnitten. Die Montage der Leiter erfolgt an der Gebäudefassade. Diese ist zum Beispiel als Fluchtleiter bei Feuer bestens geeignet und bietet auch einen optimalen Flucht- und Zugangsweg für andere Zwecke. Wir sind als Unternehmen im Raum Rostock/Mecklenburg-Vorpommern tätig und bieten hier auch einen Montageservice an.

Wir von J.N.-Brandschutz bei Rostock in Mecklenburg-Vorpommern vertreiben und verbauen auch andere Rettungsleitern/Leitertypen.

  • Stufenleitern
  • Sprossenleitern
  • Tritte
  • Vario-Step
  • Glasreinigerleitern
  • Fiberglasleitern
  • Fahrgerüste
  • Feuerwehrleiter/Brandschutz
  • Bodentreppen
  • Einholmleitern
  • Fallschutz
  • PSA
  • Steighilfe
  • Zweiholmleitern


Wir übernehmen selbstverständlich auch die anfallenden Wartungsarbeiten!
 

Vorteile unserer Rettungsleitern für Sie

Unsere Rettungsleiter mit platzsparender Bauweise ist aus einem Aluminium Profil. Das naturanodisierte Metall verhindert eine Oxidation Verfärbung und ist wartungs- und verschleißarm. Künftig haben Sie keine schwarzen Finger und schmutzige Kleidung mehr zu erwarten! Die Rettungsleiter ist mit korrosionsbeständigen, säurefesten Schrauben verbaut. Sie ist einfach zu entriegeln, es gibt dafür einen Bolzen in der Ausstiegsebene. Im ausgeklappten Zustand reicht die Leiter bis zum Boden. Beim Nutzen von Rettungsleitern an mehrstöckigen Gebäuden, wird die Leiter so montiert, dass sie von jeder Ebene aus bis zum Boden ausklappbar ist.

Unsere Leitern können Sie mit geringem Kostenaufwand erwerben. Bei der Planung, Montage sowie der Wartung sind wir Ihr kompetenter Partner. Wir sind ein Unternehmen aus Rostock in Mecklenburg-Vorpommern. Alternativ sollten Sie vor der Eigenmontage bitte die gesetzlichen Hinweise lesen (siehe § 33 (MBO), erster und zweiter Rettungsweg).

Verwendungszwecke - privat und gewerblich

Die Einsatzbereiche und Verwendung einer Rettungsleiter liegen beim Anwender. Sie kann auch zum Beispiel umfunktioniert werden als Auf- und Abstiegsleiter, dient in der Regel aber als Brandschutz Maßnahme oder Fluchtweg zur Selbstrettung. So ist die Flucht aus einem Fenster, angrenzenden Türen und Dächern kein Problem mehr für Sie!

Unsere Leitern eignen sich für den Einsatz an Ein- Mehrfamilienhäusern, Büros, Tribünen, Diskotheken und vielen anderen Objekten. Gerade mehrstöckige Gebäude sollten Sie gegen Brände absichern. So können Sie Ihrer Familie, Ihren Bewohner oder zum Beispiel Ihren Gästen einfach mehr Schutz bieten und ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Für Gewerbe ist die Leiter auch als Brandschutz und zur Schaffung von zusätzlichen Rettungswegen geeignet. Von Zeit zu Zeit sind Wartungsarbeiten erforderlich!

Sie bieten jedoch auf keinen Fall einen Ersatz für eine Notleiter.

Schutz gegen Einbrecher und andere Unbefugte

Die Leiter kann nicht direkt vom Boden ausgeklappt werden, ohne speziell dafür entriegelt zu werden. Dies dient zu Ihrem Schutz, damit niemand von unten aufsteigen kann, es sei denn, Sie möchten die Leiter für sich selbst als Auf-/Abstiegsleiter nutzen.

Rechtsvorschriften - Zitat aus dem Gesetzestext:

§ 33 (MBO) Erster und zweiter Rettungsweg

(1)

Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen.


(2)

1. Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen.

2. Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein.

3. Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).


(3)

1. Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt.

2. Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen.

5.0