Brandschutztüren / Rauchschutztüren

Brandschutztüren / Rauchschutztüren

Brandschutztüren - wir unterstützen Sie bei Ihrem Brandschutzkonzept

Ein wichtiges Element jedes Brandschutzkonzeptes sind Brandschutztüren. Sie verhindern die Ausbreitung von Bränden, ermöglichen eine sichere Evakuierung der von Personen und schützen situationsabhängig den Rest des Gebäudes vor Brandschäden. Wir beraten Sie umfassend über alle Aspekte des Brandschutzes, entwickeln für Sie individuell abgestimmte Brandschutzlösungen, liefern Ihnen die dafür erforderlichen hochwertigen Produkte wie beispielsweise Brandschutztüren für unterschiedliche Einsatzbereiche und kümmern uns selbstverständlich auch um die Wartung. Denn wir sorgen für Ihre Sicherheit!

Was versteht man unter Brandschutz?

Brandschutz ist die Summe verschiedenster vorbeugender Maßnahmen. Diese sollen die Ausbreitung von Bränden, als von Feuer und Rauch, möglichst verhindern. Ein wichtiges Ziel des Brandschutzes ist die Rettung von Menschen und auch Tieren. Ein individuell auf das Objekt abgestimmtes Brandschutzkonzept berücksichtigt auch den abwehrenden Brandschutz. Dazu zählen alle Maßnahmen, um Löscharbeiten so wirksam wie möglich gestalten zu können.

Vor allem der vorbeugende Brandschutz berücksichtigt zahlreiche Details wie die Bauweise der Gebäude, die verwendeten Materialien, Risiken, die Brände fördern bis hin zur technischen Brandschutzvorrichtung von der Brandmeldeanlage bis zur automatischen Löschanlage.

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in folgende Themenschwerpunkte:

  • baulicher Brandschutz
  • anlagentechnischer Brandschutz
  • organisatorischer Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz umfasst alle von der Feuerwehr ergriffenen Maßnahmen. Dazu zählt nicht nur das Löschen des Brandes, sondern auch Begleitschäden möglichst zu verhindern. Immerhin verursachten die sogenannten Begleitschäden durch Löschwasser in vielen Fällen höhere Schadenssummen als der Brand selbst. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ohne Löschmaßnahmen der Brandschaden deutlich über dem Gesamtschaden liegen würde.

Brandschutztüren als wichtiges Detail des Brandschutzkonzeptes

Obwohl die Installation von Brandschutztüren nur ein kleines Puzzle-Teil des umfangreichen Gesamtkonzeptes ist, handelt es sich um eine äußerst wirkungsvolle Maßnahme. Brandschutztüren sind in zahlreichen Ausführungen verfügbar und sie verzögern mit hoher Wirksamkeit die Ausbreitung des Brandes.

Die Auswahl bei Brandschutztüren reicht von rein manuell bedienbaren Türvarianten bis zum unsichtbar in die Wand integrierten Korridorabschlüssen, die im Brandfall automatisch schließen und lange Korridore zuverlässig trennen. Integrierte Durchgangstüren ermöglichen die sichere Passage von einem Bereich in den anderen, sodass der Fluchtweg frei bleibt.

Widerstandsklassen von Brandschutztüren

Brandschutztüren müssen die Anforderungen erfüllen die von einem raumabschließenden Bauteil in dieser Position erwartet werden. In der DIN 4102-2 sind diese Spezifikationen genauestens definiert, indem die Schutzfunktion von Brandschutztüren in fünf Widerstandsklassen eingeteilt ist.

Diese Widerstandsklassen definieren die Widerstandsfähigkeit gegen Feuer, die zwischen 30 Minuten bis zu 180 Minuten beträgt. Hochwertige Brandschutztüren sind zusätzlich rauchdicht.

  • T30-1: feuerhemmend, bis zu 30 Minuten
  • T60-1: hochfeuerhemmend, bis zu 60 Minuten
  • T90-1: feuerbeständig, bis zu 90 Minuten
  • T120-1: hochfeuerbeständig, bis zu 120 Minuten
  • T180-1: höchstfeuerbeständig, bis zu 180 Minuten

Die angegebenen Bezeichnungen gelten für einflügelige Türen. Zweiflügeligen Brandschutztüren werden die Widerstandsklassen TXX-2 zugeordnet.

Welche Mindestanforderungen an Brandschutztüren gestellt werden, hängt vom Einbauort ab. So ist für eine normale Kellertür eine andere Schutzklasse erforderlich als für die Tür des Heizraums. Beachten Sie bei der Auswahl der Widerstandsklasse immer die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse der umliegenden Bauteile. So darf in eine Wand, die laut Bauverordnungen die Feuerwiderstandsklasse F 90 erfüllen muss, keine Brandschutztür der Widerstandsklasse T60-1 eingebaut werden.

Wichtig: Brandschutztüren müssen mindestens die gleiche Widerstandsklasse aufweisen, wie die umliegenden Bauteile und müssen selbstschließend sein!

Rauchschutztüren für zusätzlichen Schutz vor giftigen Rauchgasen

Laut DIN 18095 müssen bestimmte Gebäudebereiche mit Rauchschutztüren ausgestattet werden. Viele Brandschutztüren sind zusätzlich als Rauchschutztüren ausgeführt.

  • Führt ein Treppenraum nicht unmittelbar ins Freie, ist zwischen Treppe und Ausgangstür eine Rauchschutztür einzubauen.
  • Die Verbindung zwischen Treppenräumen und Fluren muss rauchdicht abgeschlossen sein.
  • Lange Flure müssen durch rauchdichte Türen in Rauchabschnitte unterteilt werden.
  • Befinden sich in einem Geschoss mehr als 4 Wohnungen oder Büros und ein allgemein zugänglicher Flur, muss dieser vom Treppenraum rauchdicht abgeschottet sein.

Rauchschutztüren müssen selbstschließend sein. Rauchschutztüren, die lange Flure in einzelne Rauchabschnitte unterteilen, dürfen nicht abschließbar sein.

Barrierefreie Brandschutztüren für zusätzliche Sicherheit

Die Vorgaben für die barrierefreie Begehung bei zuverlässig gewährleistetem Brandschutz sind in verschiedenen DIN-Normen wie der DIN EN 14637, der DIN 18040 sowie der DIN SPEC 1104 erfasst. Der bodengleiche Durchgang gehört genauso zu einer barrierefreien Brandschutztür wie eine ausreichende Breite, um auch Rollstuhlfahrern den unbeeinträchtigten Durchgang zu ermöglichen. Eine weitere wichtige Funktion sind automatische Türschließer, um die Türen aus jeder Position heraus zu öffnen.

Vor allem bei barrierefreien Brandschutztüren kann es immer wieder zu Konflikten zwischen Brandschutz und Barrierefreiheit kommen. Gerne beraten wir Sie und finden gemeinsam mit Ihnen genau die Brandschutzlösung, die alle Vorgaben erfüllt.

5.0