Wartung von Brand- und Rauchschutztüren

Ihr Partner für die Wartung von Brand- und Rauchschutztüren

Eines der wichtigsten Ziele beim Brandschutz ist, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zielgerichtet und erfolgreich zu verhindern. Wichtige Helfer dabei sind Brand- und Rauchschutztüren, die sich im Idealfall automatisch mit der Alarmierung schließen. Dadurch entstehen Brandschutzabschnitte, die die Verbreitung von Feuer und Rauch verhindern oder zumindest stark eindämmen und wichtige Fluchtwege über einen deutlich längeren Zeitraum passierbar machen. Allerdings darf keinesfalls die regelmäßige Wartung von Brand- und Rauchschutztüren vergessen werden. Denn die Türen bieten nur dann Schutz, wenn Sie auch zuverlässig funktionieren.

Mit dem Nienberg Sachverständigenbüro ist ein zuverlässiger Partner an Ihrer Seite, der für Sie die Wartung der Brand- und Rauchschutztüren in den vorgegebenen Intervallen mit Erfahrung und fachlicher Kompetenz durchführt.

Wartung von Brand- und Rauchschutztüren oft vernachlässigt

Obwohl es sich bei Brand- und Rauchschutztüren um eine äußerst wichtige Komponente im Rahmen des Brandschutzes handelt, wird die Wartung dieser Türen immer wieder verabsäumt.

Laut Gesetz ist die Wartung der Brand- und Rauchschutztüren einmal jährlich vorgegeben. Eine Ausnahme tritt bei baulichen Veränderungen ein. In diesem Fall ist die Wartung und Inspektion umgehend erforderlich.

Durchführen darf diese Arbeiten nur eine entsprechend befähigte Person. Da die Ausbildung dieser befähigten Personen, die im Abstand von fünf Jahren aktualisiert werden muss, für viele Unternehmen jedoch nicht wirtschaftlich ist, übernehmen Spezialisten wie das Team des Sachverständigenbüros Nienberg diese Aufgaben.

Kommt ein Unternehmen der Verpflichtung zur Wartung nicht nach, kann dies im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben. Vor allem dann, wenn Verletzte oder sogar Tote zu beklagen sind. In diesen Fällen kann das Unternehmen haftbar gemacht werden. Aber auch bei reinen Sachschäden können Probleme bei der Regulierung durch die zuständige Versicherung eine schwerwiegende Folge sein, sofern die mangelnde Wartung nachweislich als Ursache für den entstandenen Schaden gilt.

Die Wartung der Brand- und Rauchschutztüren ist kostengünstig und Sie stellen damit sicher, dass die Türen im Ernstfall ihre Funktion zuverlässig erfüllen.

Was beinhaltet die Wartung von Brandschutztüren

Ist die Brand- und Rauchschutztür mit dem Brandmeldesystem verbunden und schließt sich bei Auslösen des Alarms automatisch, wird die Funktion des Zusammenspiels zwischen Auslösesystemen und Brandschutztür umfassend geprüft.

Zusätzlich werden alle Türen, ob mit dem Brandmeldesystem verbunden oder nicht, sehr detailliert auf Ihre einwandfreie Funktion geprüft. Dazu zählen beispielsweise folgende Arbeiten entsprechend DIN 310051, DIN 18095, DIN 14677, DIN 18085 und VdS 2097-4.
  • Türblatt und Zarte optisch auf Beschädigungen prüfen
  • Fallenspiel und Befestigungsschrauben kontrollieren
  • Falle, Riegel und alle anderen beweglichen Teile ölen oder fetten
  • Kontrolle der Befestigung
  • Schließereinstellung und Federbänder prüfen
  • Flügel und Blendrahmen auf Spalten prüfen
  • Prüfung des Schließvorgangs
Die durch den Hersteller vorgegebenen Prüf- und Wartungsarbeiten ergänzen die Wartung der Brandschutztüren.

Den Abschluss der Wartung der Brand- und Rauchschutztüren bildet eine detaillierte Dokumentation aller durchgeführten Arbeiten. Wurden eventuell Mängel entdeckt, müssen diese zeitnah behoben werden, sofern dies während der Wartung nicht möglich ist.

Gründe, warum die Wartung oft vernachlässigt wird

Viele Betreiber von Brand- und Rauchschutztüren sehen in der Wartung einen überflüssigen Aufwand und vermeidbare Kosten. Immerhin wurden die Türen seitens des Herstellers umfassend geprüft, da aus bauaufsichtlicher Sicht bis zu 200.000 Schließ- und Öffnungszyklen vorgegeben sind. Warum sollen diese Türen nun in so engen Intervallen geprüft werden?

Die Gründe dafür sind einfach nachvollziehbar. Die von den Herstellern durchgeführten Tests erfolgten in einer neutralen und sauberen Umgebung. Umwelt- und Witterungseinflüsse wie Staub, Kälte oder Hitze entfallen. Anders sieht es in der Praxis aus. Hier sind die Türen und ihre beweglichen Teile zum Teil massiven Einflüssen ausgesetzt. Erschütterungen können zur Spaltbildung führen, durch die Rauch und Hitze in die Brandschutzabschnitte dringt. Oder in Produktionshallen kommt es zu Beschädigungen von Türen, Zargen oder des Wandanschlusses. All diese Einflussfaktoren beeinträchtigen die zuverlässige Schließ- und Schutzfunktion von Brand- und Rauchschutztüren.

Zu den Belastungen durch verschiedene Umwelteinflüsse ist die Häufigkeit der Nutzung zu berücksichtigen. Diese wirkt sich ebenfalls auf die Funktionalität aus. Abhängig von der Nutzungsfrequenz eines Bereiches sind die vom Hersteller getesteten Zyklen innerhalb kurzer Zeit erreicht. Immerhin sind es in einem Bürogebäude täglich bis zu 500 Zyklen, denen eine solche Tür ausgesetzt ist, sofern sie dauerhaft geschlossen ist.

Daher ist es unverzichtbar, die Wartungsintervalle an die tatsächliche Belastung durch Nutzung und Umwelteinflüsse anzupassen. Einmal jährlich ist das Minimum.

Wann sind Brand- und Rauchschutztüren verpflichtend?

Das Gesetzt definiert die Verpflichtung zur Installation einer oder mehrere Brand- und Rauchschutztüren eindeutig. Dabei müssen diese zumindest die grundsätzlichen Anforderungen an den Brandschutz erfüllen. Jede zusätzliche Funktion wie die Einbindung in das Brandmeldesystem, automatische Schließfunktionen bei Auslösung des Brandalarms oder andere Funktionalitäten tragen zusätzlich zum Komfort und zur Sicherheit bei.

In diesen Situationen muss eine Brandschutztür nach DIN 18095 parallel vor dem Eindringen von Rauch schützen.
  • Treppenhäuser ohne direkten Ausgang ins Freie erfordern zwischen Treppe und Ausgangstür eine Brand- und Rauchschutztür
  • Treppenräume mit abgehenden Fluren müssen rauchdicht abgeschlossen werden
  • lange Flure durch Rauch- und Brandschutztüren in kleinere Rauchabschnitte unterteilen
  • bei mehr als vier Wohnungen oder Büros pro Etage mit allgemein zugänglichem Flur erfordert rauchdichte Trennung zwischen Treppenhaus und Flur
Wichtig: Rauchschutztüren in langen Fluren dürfen nicht abschließbar sein und grundsätzlich gilt für Rauchschutztüren, dass sie selbstschließend sind!

Wir beraten Sie rund um die Wartung und die Installation von Brand- und Rauchschutztüren

Als Sachverständigenbüro für Brandschutz übernehmen wir für Sie die Wartung Ihrer Brand- und Rauchschutztüren und beraten Sie bei der Planung der erforderlichen Schutztüren. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch für ein persönliches Beratungsgespräch oder vereinbaren Sie einen Wartungstermin.
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