Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl gemäß DIN EN 15635

Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl gemäß DIN EN 15635

Regalanlagen sowie die entsprechenden Einrichtungen gelten nach den Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel und bedürfen daher gemäß § 10 BetrSichV  einer regelmäßigen Inspektion und Wartung durch eine befähigte Person. Die DIN EN 15635 konkretisiert diese Vorschrift und legt die erforderlichen Fristen fest: Sowohl ortsfeste Regalsysteme aus Stahl sowie auch verstellbare Palettenregale bedürfen einer wöchentlichen Sichtkontrolle sowie einmal innerhalb von zwölf Monaten der umfassenden Sicherheitsprüfung durch einen geprüften Experten.

Sicherheitsvorkehrungen einhalten – Unfälle vermeiden

Mangelhafte Regaleinrichtungen oder falsch gestapelte Güter verursachen jedes Jahr schwere Unfälle, bei denen Menschen geschädigt werden und hohe Sachschäden entstehen. Ursache hierfür sind etwa beschädigte Regale, die ihre maximale Tragfähigkeit nicht mehr erreichen und somit Arbeitssicherheit sowie Betriebsabläufe gefährden. Des Weiteren geht infolge eines Unfalls der Versicherungsschutz verloren, sofern die gemäß § 14 Betriebssicherheitsverordnung notwendigen Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten wurden.

Fachkundige Regalprüfer für Ihr Unternehmen

Ob Wochen- oder Experteninspektion, wir stehen Ihnen mit den erforderlichen Fachkenntnissen bei der Prüfung von ortsfesten Regalsystemen aus Stahl mit Rat und Tat zur Seite. Im Ergebnis bedeutet dies für Ihr Unternehmen mehr Sicherheit und damit mehr unterbrechungsfreie Arbeitsabläufe. Eine regelmäßige Inspektion ist die beste Unfallprävention! Nach der Prüfung erhalten Sie einen umfassenden schriftlichen Bericht, der die durch den Prüfer festgestellten Mängel sowie seine Vorschläge für die Beseitigung der Mängel enthält. Der Prüfbericht muss gemäß der gesetzlichen Regelung im Betrieb abgelegt und aufbewahrt werden.

Die Regalprüfung erfolgt herstellerunabhängig und bei laufendem Betrieb.

Unsere Leistungen

  • Koordination und Abstimmung der Regalinspektionstermine mit der von Ihnen bestimmten Person
  • Sichtinspektion der Lagereinrichtung durch einen zertifizierten Regalprüfer
  • Sichtinspektion der Regalbauteile gemäß DIN EN 15635
  • Kennzeichnung und Beurteilung der festgestellten Schäden
  • Bewertung beschädigter Bauteile
  • Kontrolle auf Einhaltung der Regeln der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234)
  • Kontrolle auf zugelassene und tatsächliche Belastungen
  • Abgleich der Belastungsetiketten mit dem Regalsystem und dem tatsächlichen Aufbau
  • Aktualisierung von Belastungsetiketten
  • Erstellung einer Stückliste für fehlende bzw. beschädigte Bauteile
  • Erstellung eines Prüfberichtes sowie eines darauf basierenden Inspektionsprotokolls
  • Erstellung eines Angebots für erforderliche Regalinstandsetzungsarbeiten


Ein positives Überprüfungsergebnis ohne Beanstandungen wird durch eine Prüfplakette sowie einen ausführlichen Dokumentationsbericht dokumentiert.

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